
Die Scheune kann genau wie der "Saal" für alle Veranstaltungen jeder
Art genutzt werden. Der wesentliche Unterschied zum "Saal" besteht darin,
dass dieser Raum nur zur reinen Selbstbewirtung vorgesehen ist.
Das heißt: " Wir stellen Ihnen den Raum und das Inventar zur Verfügung
und Sie feiern mit Freunden und Bekannten oder Ihrem Verein und zapfen selbst.
Die Scheune eignet sich insbesondere für den kleinen Geldbeutel.
Insbesondere für Ausstellungen, 30. 40. 50. und 60. .... Geburtstage,
kleinere bis größere Betriebs- und Abteilungsfeste,
Junggesellen-Abschiede, Klassen- oder Wiedersehens-Feiern oder
Landjugendfeste für all das ist der Raum geeignet.
Der Raum ist unterteilbar 1/bis 60, 2 /bis 110, und 3/bis 200 Personen

Der Raum kann von jedem Nutzer
Individuell geschmückt oder
ausgestaltet werden.
Sie können 1-2 Tage
vorab einen Schlüssel
bekommen und loslegen.

Allgemeine Geschäfts Bedingungen
Alle Speisen müssen ausnahmslos vom „Kapellenhof “ und
alle Getränke müssen ausnahmslos über den Getränkehandel
„Getränke Kameier „ bezogen werden.
1. Die Scheune darf nur für Private Zwecke genutzt werden.
2. Der Mieter oder einer seiner Gäste, dürfen keine Eintrittsgelder oder Gelder
für sogenannte „ ol in“ Veranstaltungen kassieren!
3.Der Mieter darf keine Speien oder Getränke gegen Geld oder Wertmarken ausgeben
oder verkaufen.
Bei Zuwiderhandlung der Punkte 1-3 ist der Vermieter berechtigt die Veranstaltung / die Vermietung umgehend zu beenden .
( Anfallende Kosten für mögliche Einsätze bei Polizei , Ordnungsamt, GEMA oder gegenüber dem Finanzamt zahlt der Mieter )
Bei Abbruch der Vermietung / Veranstaltung wird eine Entschädigung Zahlung von 700,00 € fällig.
Reinigung der Scheune :
ist bis zum nächsten Tag um 12.00 Uhr zu erledigen. Gläser , Tische und Bänke sind anschließend ausreichend zu reinigen, das Inventar ist feucht ab zu wischen.
Flaschen und Gläser sind sortiert in die jeweiligen Kisten zu räumen,
die Scheune, Toiletten und Außenanlagen sind besenrein zu verlassen.
Der gesamte Müll ist nach Anweisung in den entsprechenden Container zu entsorgen.
Die anschließende Endreinigung der Scheune und der Toiletten wird mit pauschal 50,00 € berechnet.Die Nutzung der Scheune wird pauschal
inc. Inventar, Strom, Gas, Wasser :
mit 120,00 € pauschal für die ½ Scheune abgerechnet,
mit 170,00 € pauschal für die ¾ Scheune abgerechnet,
mit 220,00 € pauschal für die ganze Scheune abgerechnet.
Die Zahlung der Rechnungen, ist binnen 7 Werktagen, per Überwiesung vorzunehmen.
Der Mieter haftet für Sachschäden oder Wandalismus!
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